Meine Leistungen im Arbeitsrecht

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Im Arbeitsrecht geht es häufig um Situationen, die schnell belastend werden: eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag, ein unklarer Arbeitsvertrag oder Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte klar zu planen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich. Dazu gehören befristete Beschäftigungsverhältnisse, Fragen rund um das WissZeitVG, Lehrverpflichtungen, Vertragsverlängerungen und arbeitsrechtliche Besonderheiten innerhalb von Hochschulen und Bildungseinrichtungen.

KÜNDIGUNG ERHALTEN?

Eine Kündigung kommt für viele Betroffene unerwartet und ist häufig mit erheblicher Unsicherheit verbunden. Neben der persönlichen Belastung stellen sich oft sofort praktische Fragen: Muss ich die Kündigung akzeptieren? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Soll ich unterschreiben? Wie viel Zeit bleibt mir überhaupt?

Gerade im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher häufig entscheidend.

Kündigungsschutzklage - Was jetzt wichtig ist
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Was ist eine Kündigungsschutzklage?
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Mit einer Kündigungsschutzklage wird gerichtlich überprüft, ob eine ausgesprochene Kündigung rechtlich wirksam ist. Dabei kann es unter anderem darauf ankommen,

  • ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt,

  • ob gesetzliche oder vertragliche Vorgaben eingehalten wurden,

  • ob besonderer Kündigungsschutz besteht,

  • oder ob formale Fehler vorliegen.

Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Gerade bei personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigungen sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu beachten.

Auch im Hochschul- und Wissenschaftsbereich bestehen häufig Besonderheiten, etwa bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, Drittmittelstellen oder organisatorischen Veränderungen innerhalb von Bildungseinrichtungen.

Ablauf einer
Kündigungsschutzklage
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Nach der ersten rechtlichen Prüfung wird die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Anschließend bestimmt das Gericht in der Regel zunächst einen sogenannten Gütetermin. Ziel dieses frühen Termins ist es, gemeinsam eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Viele Verfahren enden bereits an diesem Punkt durch einen Vergleich. Dabei können beispielsweise Regelungen zu:

  • Abfindungen,

  • Freistellungen,

  • Resturlaub,

  • offenen Vergütungsansprüchen,

  • oder Arbeitszeugnissen
    getroffen werden.

Kommt keine Einigung zustande, wird das Verfahren fortgeführt. Das Gericht prüft dann näher, ob die Kündigung rechtlich Bestand hat und ob die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung erfüllt sind.

Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall und den persönlichen Zielen ab.

Abfindung –
was ist möglich?
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Viele Arbeitnehmer verbinden eine Kündigungsschutzklage automatisch mit einer Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht jedoch nicht in jedem Fall.

Dennoch enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einer einvernehmlichen Lösung, in der eine Abfindung vereinbart wird. Ob eine Abfindung realistisch ist und in welcher Höhe sie in Betracht kommt, hängt insbesondere von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie den Umständen des Einzelfalls ab.

Ziel ist häufig eine rechtssichere und faire Lösung, die sowohl die wirtschaftlichen als auch die persönlichen Interessen berücksichtigt.

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Ordentliche und außerordentliche Kündigungen

Kündigungen während Krankheit

Kündigungen in der Probezeit

Abmahnungen

Typische Situationen, bei denen ich unterstütze
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Nicht jede Kündigung ist wirksam. Lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich überprüfen.
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Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten haben Sie.
Gern prüfe ich Ihre Kündigung und wir besprechen die nächsten Schritte.

  • „Wähle einen Beruf, den du liebst, und du brauchst keinen Tag in deinem Leben mehr zu arbeiten.“

    Konfuzius

  • „Man muss daran glauben, dass man für etwas begabt ist und dass man diese Sache unter allen Umständen erreichen muss.“

    Marie Curie

  • „Das Beste, was das Leben zu bieten hat, ist die Chance, hart an einer Arbeit zu arbeiten, die es wert ist.“

    Theodore Roosevelt

  • „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Bertold Brecht