Meine Beratung im
IT- und Datenschutzrecht
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Ich unterstütze Unternehmen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und Beschäftigte in allen Fragen des IT- und Datenschutzrechts. Ziel ist es, rechtliche Anforderungen verständlich zu machen und Lösungen zu entwickeln, die nicht nur rechtssicher, sondern auch praktikabel umsetzbar sind.
Gerade im digitalen Umfeld treffen rechtliche, technische und organisatorische Themen häufig unmittelbar aufeinander. Datenschutz und IT-Recht sollten daher nicht nur theoretisch betrachtet, sondern sinnvoll in bestehende Prozesse integriert werden. Auch KI ist in aller Munde. Gern unterstütze ich auch hier, insbesondere mit Blick auf die KI-Verordnung.
Rechtssichere digitale Prozesse.
Verständliche Beratung.
Praktische Lösungen.
Datenschutz verständlich und praxisnah
Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz stellen Hochschulen vor komplexe Anforderungen, die mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz noch einmal an Schärfe gewinnen. Datenschutz ist dabei keine reine Formalie. Er bestimmt den täglichen Umgang mit Daten von Studierenden, Bewerbern und Mitarbeitenden und schafft Vertrauen in digitale Prozesse, von der Immatrikulation bis zur Prüfungsverwaltung.
Mit der KI-Verordnung kommt eine zweite Ebene hinzu. Hochschulen setzen zunehmend KI-Systeme ein, etwa zur Bewerberauswahl, zur Plagiatserkennung oder zur automatisierten Bewertung von Prüfungsleistungen. Genau solche Anwendungen stuft die KI-VO in Anhang III explizit als Hochrisiko-KI-Systeme ein, wenn sie über den Zugang zu Bildungseinrichtungen entscheiden oder Lernergebnisse bewerten. Das bedeutet konkrete Pflichten für Hochschulen als Betreiber, etwa zur Sicherstellung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 und zu den Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Artikel 26.
Datenschutz für Hochschulen und Bildungseinrichtungen
Hochschulen und Bildungseinrichtungen verarbeiten personenbezogene Daten in besonders sensiblen Bereichen – etwa in Forschung, Lehre, Prüfungsverfahren, Verwaltung oder Drittmittelprojekten.
Ich unterstütze Hochschulen und Bildungseinrichtungen bei der rechtssicheren Gestaltung datenschutzrechtlicher Prozesse sowie bei der Entwicklung praktikabler Lösungen für den Hochschulalltag. Dazu gehören unter anderem datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit digitalen Lernplattformen, Forschungsprojekten, KI-Anwendungen und internen Verwaltungsprozessen.
Gerade im Hochschulbereich treffen häufig komplexe organisatorische Strukturen auf hohe datenschutzrechtliche Anforderungen. Ziel ist daher eine verständliche und lösungsorientierte Beratung, die sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte berücksichtigt.