Examensanfechtung
Jura

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Eine nicht bestandene Prüfung muss nicht das Ende sein. Prüfungsentscheidungen sind nicht unangreifbar und gerade im juristischen Prüfungsrecht kommt es immer wieder zu Bewertungs- oder Verfahrensfehlern.

Ich unterstütze dich dabei, deine Prüfungsleistung rechtlich einzuordnen, mögliche Fehler zu prüfen und deine Chancen realistisch einzuschätzen. Ob universitäre Klausur, Schwerpunktprüfung, Zwischenprüfung oder Staatsexamen – gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen und welches Vorgehen sinnvoll ist

Studium

1. Staatsexamen

2. Staatsexamen

Wie läuft eine Prüfungsanfechtung ab?

Eine Prüfungsanfechtung beginnt in der Regel damit, dass fristgerecht Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid eingelegt wird. Gleichzeitig wird Akteneinsicht beantragt, damit die Prüfungsunterlagen, Korrekturen und Bewertungen überhaupt vollständig geprüft werden können.

Erst durch die Akteneinsicht lässt sich seriös einschätzen, ob Bewertungsfehler, Verfahrensfehler oder andere rechtlich relevante Unstimmigkeiten vorliegen. Pauschale Aussagen oder das reine Gefühl, unfair bewertet worden zu sein, reichen dabei in der Regel nicht aus. Entscheidend ist immer eine konkrete und nachvollziehbare Prüfung der Bewertung und des Prüfungsverfahrens.

Im Rahmen der Akteneinsicht prüfe ich die Unterlagen sorgfältig auf mögliche Fehler und Unstimmigkeiten. Dabei geht es unter anderem um Bewertungsmaßstäbe, vertretbare Lösungswege, Verfahrensabläufe oder formale Fehler im Prüfungsverfahren.

Je nach Situation kann es außerdem sinnvoll sein, zusätzlich zum Widerspruch ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten insbesondere dann, wenn schnell eine Entscheidung benötigt wird oder erhebliche Nachteile drohen.

Wenn eine Prüfungsanfechtung Aussicht auf Erfolg hat, wird die Begründung sorgfältig ausgearbeitet und individuell auf den jeweiligen Fall abgestimmt. Jeder Schritt wird transparent besprochen und verständlich erklärt.

Auch wenn ein Widerspruch zunächst zurückgewiesen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Prüfungsanfechtung aussichtslos ist. In vielen Fällen kann eine weitere gerichtliche Überprüfung sinnvoll sein.

Ich unterstütze dich dabei, deine Optionen realistisch einzuschätzen und begleite dich strukturiert durch den gesamten Ablauf.

Prüfungsrecht ist oft komplex - der Ablauf muss es nicht sein.

01

Erstgespräch

Im kostenlosen Erstgespräch schilderst du deine Situation zur Prüfung und den bisherigen Ablauf. Gemeinsam klären wir offene Fragen, besprechen die nächsten Schritte und prüfen, welche Unterlagen für die weitere Bewertung relevant sind.

Erste Einschätzung

02

Du übersendest die Prüfungsunterlagen, Bescheide und — soweit vorhanden — das Gutachten oder das Prüfungsprotokoll. Ich prüfe zunächst, ob Bewertungs- oder Verfahrensfehler erkennbar sind und geben eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Rechtliche Prüfung

03

Im nächsten Schritt analysiere ich die Bewertung im Detail. Je nach Prüfungsform kommen unterschiedliche Fehlerquellen in Betracht — etwa Bewertungswidersprüche, Verfahrensfehler oder Verstöße gegen prüfungsrechtliche Grundsätze.

04

Klage oder Widerspruch

Wenn eine Anfechtung sinnvoll erscheint, übernehme ich die weitere Vertretung gegenüber Universität, Prüfungsamt oder Landesjustizprüfungsamt und koordiniere die nächsten Schritte gemeinsam mit dir.

05

Zulassung zur mündlichen Prüfung

Wenn die Prüfungsanfechtung des schriftlichen Teils des 1. Staatsexamens Erfolg hat, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.