Meine Leistungen im Hochschulrecht
Ich berate und vertrete Studierende, Promovierende und Hochschulen in allen rechtlichen Fragen rund um Studium, Lehre und Hochschulorganisation.
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Akkreditierungsverfahren begleiten Hochschulen oft über einen langen Zeitraum – und bringen nicht nur organisatorische, sondern auch rechtliche Fragen mit sich. Damit Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgreich akkreditiert oder reakkreditiert werden können, müssen zahlreiche Vorgaben berücksichtigt werden: von Studienstruktur und Prüfungsordnungen bis hin zur praktischen Umsetzbarkeit des gesamten Konzepts.
Gerade bei Themen wie Modularisierung, Leistungspunktsystemen, Studiengangwechseln oder der langfristigen Sicherstellung des Studienangebots entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten.
Ich unterstütze Hochschulen bei der rechtlichen und strukturellen Ausgestaltung von Studiengängen – unter anderem bei Akkreditierungsunterlagen, Prüfungsordnungen und Fragen rund um Reakkreditierungen. Auch bei der Auswahl passender Akkreditierungsagenturen begleite ich den Prozess gerne.
Ziel ist eine Lösung, die nicht nur formal funktioniert, sondern auch im Hochschulalltag praktikabel umsetzbar ist.
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Im Hochschul- und Beamtenrecht treffen häufig komplexe rechtliche, organisatorische und persönliche Interessen aufeinander. Gerade an Hochschulen entstehen dabei immer wieder Konflikte rund um Berufungsverfahren, Dienstverhältnisse, Prüfungswesen oder hochschulinterne Entscheidungsprozesse.
Ich berate und vertrete Hochschullehrer:innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Hochschulen und Bildungseinrichtungen in hochschul- und beamtenrechtlichen Fragestellungen. Durch die enge Verbindung von Hochschulrecht, Prüfungsrecht und Verwaltungsrecht lassen sich viele Verfahren nicht isoliert betrachten. Umso wichtiger ist eine rechtlich und strategisch durchdachte Einschätzung der jeweiligen Situation.
Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Fragen rund um Berufungsverfahren, Einstellungsvoraussetzungen, Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis sowie hochschulrechtliche Konflikte innerhalb von Fakultäten oder Hochschulstrukturen.
Auch Hochschulen und Bildungseinrichtungen unterstütze ich bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen, Befristungen, Prüfungsordnungen oder hochschulrechtlichen Organisationsfragen.
Mögliche Themen im Hochschul- und Beamtenrecht sind insbesondere:
Berufungsverfahren
Einstellungsvoraussetzungen
Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis
Besoldungsfragen
Freiheit von Forschung und Lehre
Befristungen und Dienstverhältnisse
Prüfungsordnungen und Prüfungswesen
Onlineprüfungen
Datenschutz an Hochschulen
Plagiatsverfahren
Hochschulautonomie
Wahlen und hochschulinterne Verfahren
Akkreditierung und Studiengangsorganisation
Gerade im Hochschulrecht spielen Fristen, Verfahrensabläufe und die richtige rechtliche Einordnung eine zentrale Rolle. Viele Entscheidungen sind überprüfbar und sollten frühzeitig rechtlich eingeordnet werden.
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Datenschutz spielt an Hochschulen eine immer größere Rolle. Digitale Lehrformate, Onlineprüfungen, Forschungsdaten, Lernplattformen und elektronische Kommunikationswege führen dazu, dass täglich große Mengen sensibler personenbezogener Daten verarbeitet werden. Gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen an Hochschulen und Bildungseinrichtungen kontinuierlich.
Gerade im Hochschulbereich treffen dabei komplexe datenschutzrechtliche Fragestellungen auf besondere Anforderungen aus Forschung, Lehre und Prüfungswesen. Datenschutz muss deshalb nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch praktikabel und alltagstauglich umgesetzt werden.
Ich berate Hochschulen und Bildungseinrichtungen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Hochschulkontext, insbesondere im Zusammenhang mit Prüfungsverfahren, digitalen Lehrangeboten, Forschungsdaten und internen Organisationsprozessen.
Durch meine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin im Bereich IT- und Datenschutzrecht bringe ich zusätzliche praktische Erfahrung aus der digitalen Datenschutzpraxis mit.
Mögliche datenschutzrechtliche Themen im Hochschulbereich sind insbesondere:
Datenschutz im Prüfungswesen
Onlineprüfungen und digitale Lehrformate
Verarbeitung personenbezogener Daten
Forschungsdaten und wissenschaftliche Projekte
Betroffenenrechte
Lösch- und Aufbewahrungspflichten
datenschutzkonforme Organisationsprozesse
IT- und Datensicherheit an Hochschulen
Gerade im Hochschulbereich erfordert Datenschutz häufig eine ausgewogene und praxisnahe Lösung zwischen rechtlichen Anforderungen, technischer Umsetzung und funktionierenden Abläufen im Studien- und Forschungsalltag.
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Das Prüfungswesen an Hochschulen ist heute mit einer Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Anforderungen verbunden. Gerade bei Prüfungsverfahren, Fristen, Anerkennungen oder der Anwendung von Prüfungsordnungen entstehen immer wieder komplexe Fragestellungen, die rechtlich sauber und zugleich praktikabel gelöst werden müssen.
Ich berate Hochschulen und Bildungseinrichtungen zu Fragen rund um das Prüfungswesen und unterstütze bei der rechtlichen Einordnung sowie der Entwicklung praxisnaher Lösungen. Viele Probleme lassen sich bereits im Vorfeld oder innerhalb laufender Verfahren rechtssicher klären. In anderen Fällen ist eine weitergehende rechtliche Prüfung erforderlich.
Mögliche Themen im Bereich des Prüfungswesens sind insbesondere:
Prüfungsordnungen und deren Anwendung
Leistungsnachweise und Zeugnisse
Anmeldefristen und Prüfungstermine
Rücktritte und Krankmeldungen
Fristverlängerungen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Widerspruchsverfahren
Prüfungsanfechtungen
Täuschungs- und Plagiatsvorwürfe
Durch die Erfahrung sowohl im Hochschul- als auch im Prüfungsrecht besteht ein umfassender Blick auf die unterschiedlichen Interessen und praktischen Herausforderungen innerhalb von Prüfungsverfahren. Ziel ist dabei stets eine rechtssichere, nachvollziehbare und praktikable Lösung.
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Künstliche Intelligenz verändert Hochschulen und Bildungseinrichtungen zunehmend auf allen Ebenen. KI-gestützte Systeme spielen mittlerweile nicht nur in Forschung und Lehre eine Rolle, sondern auch bei Prüfungen, wissenschaftlichen Arbeiten, Verwaltungsprozessen und digitalen Lehrformaten. Gleichzeitig entstehen dadurch neue hochschul- und prüfungsrechtliche Fragestellungen, die bislang vielerorts nur unzureichend geregelt sind.
Besonders relevant ist derzeit der Umgang mit KI in Prüfungsleistungen. Hochschulen stehen vor der Herausforderung, einerseits technische Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen und andererseits wissenschaftliche Standards, Chancengleichheit und die Eigenständigkeit von Prüfungsleistungen zu sichern.
Die rechtlichen Unsicherheiten sind dabei erheblich. Viele Prüfungsordnungen enthalten bislang keine klaren Regelungen zur Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT oder anderen textgenerierenden Anwendungen. Gleichzeitig greifen Hochschulen zunehmend auf KI-Detektionssoftware zurück oder werten nicht offengelegte KI-Nutzung als Täuschungsversuch.
Mit Urteilen vom 25.02.2026 hat das Verwaltungsgericht Kassel hierzu erstmals grundlegende Maßstäbe formuliert. Die 7. Kammer bestätigte die Bewertung studentischer Prüfungsleistungen als „nicht bestanden“, nachdem KI-gestützte Inhalte verwendet worden waren, ohne dies offenzulegen. Nach Auffassung des Gerichts kann bereits die nicht kenntlich gemachte Nutzung von KI einen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und einen Täuschungsversuch darstellen. Besonders relevant ist zudem, dass das Gericht allgemeine Aussagen zur Beweisbarkeit von KI-Nutzung und zum Umgang mit KI im Prüfungsrecht getroffen hat. (Hessen Verwaltungsgerichtsbarkeit)
Gleichzeitig zeigen die Entscheidungen aber auch, dass es stets auf den konkreten Einzelfall ankommt. Maßgeblich sind insbesondere die jeweilige Prüfungsordnung, die Vorgaben der Hochschule, die Art der KI-Nutzung sowie die Frage, ob der Einsatz offengelegt wurde. (DeJure)
Künstliche Intelligenz wirft im Hochschulrecht dabei nicht nur für Studierende, sondern auch für Hochschulen erhebliche Fragen auf. Hochschulen benötigen rechtssichere und zugleich praktikable Regelungen zum Umgang mit KI in Prüfungen, Forschung und Lehre. Gleichzeitig müssen Verfahren fair, nachvollziehbar und datenschutzkonform ausgestaltet werden.
Mögliche rechtliche Themen im Zusammenhang mit KI im Hochschulbereich sind insbesondere:
KI-Nutzung in Prüfungsleistungen
ChatGPT und generative KI im Studium
Täuschungs- und Plagiatsvorwürfe
KI-Detektionssoftware
wissenschaftliche Eigenständigkeit
Anpassung von Prüfungsordnungen
Datenschutz und KI-Systeme
Onlineprüfungen und digitale Lehrformate
Anhörungs- und Disziplinarverfahren
Beweisbarkeit von KI-Nutzung
Gerade im Hochschul- und Prüfungsrecht wird der Umgang mit Künstlicher Intelligenz in den kommenden Jahren weiter erheblich an Bedeutung gewinnen. Umso wichtiger sind klare Regelungen, transparente Verfahren und eine sorgfältige rechtliche Einordnung im Einzelfall.
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Studienverträge spielen an privaten Hochschulen eine zentrale Rolle. Anders als an staatlichen Hochschulen basiert das Studienverhältnis hier regelmäßig auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Hochschule und Studierenden. Umso wichtiger sind rechtssichere, transparente und praktikable Vertragsgestaltungen.
Ich berate private Hochschulen bei der Erstellung, Überarbeitung und rechtlichen Prüfung von Studienverträgen sowie studienbegleitenden Regelwerken und Vertragsstrukturen. Gerade im Bildungsbereich entwickeln sich die rechtlichen Anforderungen kontinuierlich weiter, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Lehrformaten, Fernunterricht, Kündigungsregelungen und Verbraucherschutz.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Gestaltung von Laufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten, Vergütungsregelungen und digitalen Studienformaten zu. Gerade bei Fernstudiengängen und hybriden Lehrkonzepten stellen sich zunehmend Fragen im Zusammenhang mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), Widerrufsrechten und der rechtlichen Einordnung digitaler Bildungsangebote.
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass fehlerhafte Vertragsgestaltungen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben können. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt mehrfach entschieden, dass digitale Bildungs- und Coachingangebote unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen können. Fehlt eine erforderliche Zulassung, kann dies zur Unwirksamkeit des Vertrags und zu Rückzahlungsansprüchen führen. (Legal Tribune Online)
Auch Kündigungsregelungen und langfristige Vertragsbindungen privater Hochschulen stehen regelmäßig im Fokus gerichtlicher Überprüfungen. Vertragsklauseln müssen transparent, verhältnismäßig und mit den Vorgaben des AGB-Rechts vereinbar sein. (Studis Online)
Mögliche Themen im Zusammenhang mit Studienverträgen sind insbesondere:
Erstellung und Überarbeitung von Studienverträgen
Kündigungs- und Laufzeitregelungen
Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
digitale und hybride Studienformate
Widerrufsrechte
Vergütungs- und Zahlungsregelungen
Datenschutz im Studienverhältnis
Anpassung bestehender Vertragsstrukturen
Verbraucherschutzrecht und AGB-Kontrolle
Gerade im Bereich privater Hochschulen erfordern moderne Studienmodelle rechtssichere und zugleich praktikable Vertragslösungen, die sowohl regulatorischen Anforderungen als auch den tatsächlichen Abläufen im Hochschulalltag gerecht werden.
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Hochschulen stehen heute vor vielfältigen organisatorischen, rechtlichen und strategischen Herausforderungen. Neben Forschung und Lehre gewinnen Themen wie Digitalisierung, effiziente Verwaltungsstrukturen, Prüfungsorganisation und die langfristige strategische Ausrichtung zunehmend an Bedeutung.
Ich berate Hochschulen und Bildungseinrichtungen im Bereich des Hochschulmanagements und unterstütze dabei, bestehende Strukturen rechtlich und organisatorisch weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Prozesse praxisnah, effizient und zugleich rechtssicher zu gestalten.
Gerade Hochschulen benötigen funktionierende Strukturen, die den Anforderungen des universitären Alltags dauerhaft standhalten. Dabei spielen nicht nur rechtliche Fragestellungen eine Rolle, sondern auch organisatorische Abläufe, Kommunikation und strategische Entscheidungen.
Besondere Bedeutung kommt zudem Personal- und Führungsfragen zu. Wissenschaft und Lehre leben von Eigenverantwortung, fachlicher Freiheit und funktionierenden Organisationsstrukturen. Gleichzeitig erfordert modernes Hochschulmanagement klare Prozesse und eine ausgewogene Steuerung innerhalb komplexer Hochschulstrukturen.
Mögliche Themen im Bereich des Hochschulmanagements sind insbesondere:
Prozessoptimierung
Verwaltungsstrukturen
Digitalisierung und IT
strategische Hochschulentwicklung
neue Studiengänge
Kooperationen und Vernetzung
Prüfungsorganisation
Personal- und Organisationsfragen
interne Abläufe und Zuständigkeiten
rechtliche Begleitung organisatorischer Veränderungen
Hochschulen befinden sich in einem stetigen Wandel. Umso wichtiger sind rechtssichere, moderne und praktikable Strukturen, die Forschung, Lehre und Verwaltung sinnvoll miteinander verbinden.
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Studienplatzklagen stellen Hochschulen regelmäßig vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Insbesondere bei zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen dabei Kapazitätsberechnungen, Zulassungsverfahren und die rechtssichere Umsetzung hochschulrechtlicher Vorgaben im Mittelpunkt.
Gerade in stark nachgefragten Studiengängen müssen Hochschulen nachweisen können, dass vorhandene Ausbildungskapazitäten ordnungsgemäß berechnet und vollständig ausgeschöpft wurden. Fehler bei Kapazitätsberechnungen, Verfahrensabläufen oder Dokumentationen können dabei erhebliche rechtliche Folgen haben.
Ich berate Hochschulen und Bildungseinrichtungen im Zusammenhang mit Studienplatzklagen, Kapazitätsverfahren und hochschulrechtlichen Zulassungsfragen. Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare und praktikable Gestaltung der Verfahren.
Mögliche Themen im Zusammenhang mit Studienplatzverfahren sind insbesondere:
Kapazitätsberechnungen
Zulassungs- und Auswahlverfahren
außerkapazitäre Zulassungsanträge
gerichtliche Kapazitätsverfahren
Dokumentations- und Verfahrensfragen
hochschulrechtliche Anforderungen an NC-Verfahren
strategische und organisatorische Begleitung von Studienplatzverfahren
Gerade im Bereich der Studienplatzklagen spielen Fristen, Dokumentation und die rechtssichere Gestaltung interner Abläufe eine zentrale Rolle.
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Onlineprüfungen und digitale Prüfungsformate gewinnen im Hochschulbereich zunehmend an Bedeutung. Spätestens seit der Corona-Pandemie haben viele Hochschulen ihre Prüfungsstrukturen digital erweitert oder vollständig auf elektronische Verfahren umgestellt. Gleichzeitig stellen Onlineprüfungen Hochschulen vor erhebliche rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen.
Gerade im Prüfungsrecht spielen dabei Fragen der Chancengleichheit, der technischen Sicherheit und der ordnungsgemäßen Durchführung eine zentrale Rolle. Prüfungen müssen auch im digitalen Umfeld fair, manipulationssicher und rechtlich nachvollziehbar ausgestaltet sein.
Besondere Herausforderungen bestehen insbesondere bei Onlineklausuren und digitalen Prüfungsaufsichten. Hochschulen müssen sicherstellen, dass Prüfungsleistungen eigenständig erbracht werden und technische Störungen, Manipulationsmöglichkeiten oder Datenschutzprobleme angemessen berücksichtigt werden.
Auch die jeweilige Prüfungsordnung spielt eine entscheidende Rolle. Nicht jede Prüfungsordnung enthält ausreichende Regelungen für digitale Prüfungsformate oder E-Klausuren. Gerade deshalb müssen bestehende Strukturen und Verfahren rechtlich sorgfältig überprüft werden.
Mögliche rechtliche Themen im Zusammenhang mit Onlineprüfungen sind insbesondere:
Onlineklausuren und Videoprüfungen
E-Klausuren und computergestützte Prüfungen
Anforderungen an Prüfungsordnungen
Chancengleichheit im digitalen Prüfungsverfahren
technische Störungen und Prüfungsabbrüche
Datenschutz bei Onlineprüfungen
Manipulationsschutz und Prüfungsaufsicht
automatisierte Auswertungen und Nachkorrekturen
Authentizität und Integrität von Prüfungsleistungen
Ich berate Hochschulen und Bildungseinrichtungen bei der rechtlichen Bewertung, Gestaltung und Weiterentwicklung digitaler Prüfungsformate sowie bei Fragen rund um Onlineprüfungen und elektronische Prüfungsverfahren.
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Plagiatsvorwürfe stellen Hochschulen und Bildungseinrichtungen regelmäßig vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Gleichzeitig sind die Auswirkungen für Betroffene häufig erheblich. Umso wichtiger ist ein rechtssicherer, differenzierter und verhältnismäßiger Umgang mit entsprechenden Verdachtsfällen.
Nicht jeder Verstoß gegen wissenschaftliche Zitierregeln stellt automatisch ein Plagiat dar. In vielen Fällen geht es zunächst um die Abgrenzung zwischen einem tatsächlichen Plagiat, einem Zitierfehler oder einem wissenschaftlichen Formfehler. Gerade diese Differenzierung spielt in der hochschulrechtlichen Praxis eine zentrale Rolle.
Als Plagiat wird grundsätzlich die Übernahme fremder Gedanken oder Formulierungen ohne ausreichende Kennzeichnung verstanden. Dabei existieren unterschiedliche Erscheinungsformen, etwa Textplagiate, paraphrasierende Plagiate, Übersetzungsplagiate oder Strukturplagiate.
Gleichzeitig existieren keine vollständig einheitlichen Zitierstandards für sämtliche wissenschaftlichen Disziplinen. Viele Fachbereiche und Hochschulen arbeiten mit eigenen Vorgaben und Anforderungen. Gerade deshalb kommt es im Zusammenhang mit Plagiatsvorwürfen häufig zu Unsicherheiten und Auslegungsfragen.
Entscheidend ist häufig die Frage, ob die fremde Urheberschaft für Leser:innen noch ausreichend erkennbar war oder ob der Eindruck einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung vermittelt wurde. Die Grenzen zwischen Zitierfehler und Plagiat können dabei im Einzelfall fließend sein.
Mögliche rechtliche Themen im Zusammenhang mit Plagiaten an Hochschulen sind insbesondere:
Plagiatsverdacht und Anhörungsverfahren
wissenschaftliches Fehlverhalten
Zitier- und Kennzeichnungspflichten
Plagiatsprüfungen bei Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten
Selbstplagiate
Täuschungsvorwürfe
Prüfungsordnungen und wissenschaftliche Standards
Aberkennung akademischer Leistungen
Verfahrensfragen und Ermessensentscheidungen
Gerade bei Plagiatsvorwürfen kommt es häufig auf eine sorgfältige Einzelfallprüfung an. Neben wissenschaftlichen Standards spielen auch Verfahrensfragen, hochschulinterne Regelungen und die konkrete Handhabung durch die jeweilige Hochschule eine entscheidende Rolle.
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Prüfungsordnungen bilden die rechtliche Grundlage für Prüfungen an Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Sie regeln unter anderem Prüfungsabläufe, Fristen, Wiederholungsversuche, Bewertungssysteme und Voraussetzungen für Studien- oder Berufsabschlüsse.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich dabei aus Gesetzen des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer. Auf dieser Grundlage erlassen Hochschulen und Prüfungsbehörden ihre eigenen Prüfungsordnungen. Gerade im Hochschulbereich wird dabei häufig zwischen allgemeinen Prüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen unterschieden.
Prüfungsordnungen unterliegen einem ständigen Wandel. Regelungen werden angepasst, ergänzt oder neu eingeführt. Gleichzeitig entstehen gerade bei der Anwendung und Auslegung von Prüfungsordnungen immer wieder rechtliche Fragen und praktische Probleme.
Nicht selten enthalten Prüfungsordnungen fehlerhafte, widersprüchliche oder unwirksame Regelungen. Auch Übergangsvorschriften, Fristenregelungen oder Änderungen bestehender Prüfungsordnungen können rechtlich angreifbar sein.
Mögliche rechtliche Themen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen sind insbesondere:
Auslegung und Anwendung von Prüfungsordnungen
fehlerhafte oder unwirksame Regelungen
Änderungen von Prüfungsordnungen
Übergangsregelungen
Wiederholungsversuche und Fristen
Rücktrittsregelungen
Prüfungsabläufe und Bewertungssysteme
Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
Gerade im Prüfungsrecht hängt vieles von den konkreten Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung kann daher entscheidend dafür sein, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen.