Die Studienplatzklage

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Hinter einer Studienplatzklage steht oft mehr als nur ein Studienplatz. Es geht um Zukunftspläne, Ziele und den Wunsch, den eigenen Weg weiterzugehen.

Du hast eine Ablehnung von deiner Wunschuniversität für deinen Wunschstudiengang bekommen? Das ist frustrierend, besonders wenn du weißt, dass dieser Studiengang genau das ist, was du dir erträumst. Aber eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Mit einer Studienplatzklage kannst du dich wehren, und das funktioniert öfter, als du vielleicht denkst.

Ich helfe dir dabei, bundesweit.

Was ist eigentlich eine Studienplatzklage?

Wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife hast, hast du einen grundgesetzlich garantierten Anspruch darauf, deinen Wunschstudiengang zu studieren. Nicht irgendeinen, sondern genau den, den du willst. Das steht in Art. 12 Grundgesetz und ist kein frommer Wunsch, sondern echtes Recht.

Das Problem: Hochschulen berechnen jedes Jahr selbst, wie viele Studienplätze sie anbieten. Und diese Berechnung läuft nicht immer korrekt ab. Manche Hochschulen rechnen sich kleiner als sie eigentlich sind, weil weniger Studierende auch weniger Aufwand bedeuten. Das Ergebnis: Du bekommst eine Absage, obwohl eigentlich noch Platz für dich wäre.

Das ist nicht nur ärgerlich, das ist rechtswidrig.

Wie kann ich dir helfen?

Im Rahmen einer Studienplatzklage schaue ich mir zwei Dinge genau an:

  1. Die Kapazitätsberechnung der Hochschule.
    Hat die Uni sich zu Unrecht kleingerechnet? Stehen eigentlich mehr Plätze zur Verfügung als angegeben? Wenn ja, versuchen wir, dir einen davon zu holen.

  2. Das Auswahlverfahren
    Hat die Hochschule beim Auswahlverfahren Fehler gemacht und jemand anderen zu Unrecht vorgezogen? Auch das lässt sich überprüfen und korrigieren. Das betrifft nicht nur NC-Fächer, sondern auch künstlerische Studiengänge und Masterstudiengänge.

Für welche Studiengänge ist eine Studienplatzklage möglich?

Grundsätzlich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge. Besonders häufig sind Humanmedizin und Zahmedizin, aber auch viele andere Studiengänge, z.B.:

Dein Studiengang ist nicht dabei und du bist dir nicht sicher, ob eine Studienplatzklage bei deinem Wunschstudiengang auch funktioniert? Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage bei jedem Studiengang möglich. Falls du aber noch einmal sichergehen möchtest, schreib mir einfach ganz unverbindlich über das Kontaktformular eine E-Mail. Ich sag dir ehrlich, wie ich die Chancen einschätze.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Zunächst wird geprüft, welche Hochschulen und Fristen in Deinem Fall relevant sind. Anschließend erfolgt regelmäßig die Stellung sogenannter außerkapazitärer Zulassungsanträge. Erst danach wird entschieden, ob gerichtliche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind.

Eine Studienplatzklage erfordert immer eine individuelle Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf:

  • Studiengang

  • Bundesland

  • Fristen

  • Anzahl der Hochschulen

  • Erfolgsaussichten

  • Kostenrisiken

Es führt natürlich nicht jede Studienplatzklage zum Erfolg. Wichtig ist deshalb eine ehrliche Einschätzung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie eine transparente Darstellung möglicher Kosten und Risiken.

Im Rahmen eines ersten Gesprächs besprechen wir Deine individuelle Situation, den bisherigen Bewerbungsverlauf sowie mögliche nächste Schritte rund um eine Studienplatzklage. Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten bestehen, Deinen gewünschten Studienplatz doch noch zu erreichen.

Schritt 1: Die Bewerbung

Alles beginnt mit der regulären Bewerbung. Für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie läuft die Bewerbung über das Portal hochschulstart.de der Stiftung für Hochschulzulassung. Für viele andere Studiengänge ebenfalls. Nur in wenigen Fächern bewirbst du dich noch direkt bei der Hochschule.

Die Fristen sind unbedingt einzuhalten:

Sommersemester: 15. Januar · Wintersemester: 15. Juli

Informier dich außerdem, ob du deine Chancen durch Zusatztests verbessern kannst. Der TMS (Test für medizinische Studiengänge), der HAM-Nat, HAM-SJT oder HAM-Man können in bestimmten Studiengängen einen echten Unterschied machen. Ich berate dich gerne dazu.

Schritt 2: Der außerkapazitäre Antrag

Zunächst wird geprüft, welche Hochschulen und Fristen in deinem Fall relevant sind. Parallel zur normalen Bewerbung musst du an jeder Hochschule, an der du klagen möchtest, einen außerkapazitären Zulassungsantrag stellen. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne diesen Antrag ist eine Studienplatzklage nicht möglich.

Die Fristen sind dieselben wie bei der regulären Bewerbung, also 15. Januar bzw. 15. Juli. Formvorschriften unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule: manchmal online, manchmal per Post. Ich sorge dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.

Wird der Antrag abgelehnt, muss dagegen Widerspruch oder Klage erhoben werden. An einigen Hochschulen ist zusätzlich ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erforderlich, dabei gilt eine Frist von einem Monat. Ich sag dir, wann das nötig ist.

Schritt 3: Das gerichtliche Eilverfahren

Erst nachdem der außerkapazitäre Antrag gestellt wurde, wird entschieden, ob gerichtliche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Das Eilverfahren ist das Herzstück der Studienplatzklage. Dabei beantragen wir beim zuständigen Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Gericht soll feststellen, dass die Hochschule mehr Studienplätze anbieten kann als angegeben, und sie dazu verpflichten.

Wichtig: Der Antrag darf weder zu früh noch zu spät gestellt werden. Zu früh bedeutet, dass das Gericht kein Eilbedürfnis sieht und den Antrag ablehnt. Zu spät kann bedeuten, dass das Gericht für den Studiengang bereits entschieden hat.

Die Gerichte fordern zunächst die Kapazitätsunterlagen der Hochschule an und warten in der Regel den Vorlesungsbeginn ab. Ab dann kann eine Entscheidung zwischen einigen Wochen und dem Ende des ersten Semesters dauern. Geduld ist gefragt.

Das Verfahren endet entweder durch einen Vergleich oder einen gerichtlichen Beschluss. Beim Vergleich bietet die Hochschule freiwillig einen Studienplatz an. Das kommt vor allem in weniger umkämpften Studiengängen vor. In hart umkämpften Fächern muss meist der Beschluss abgewartet werden. Stellt das Gericht fest, dass noch Plätze vorhanden sind, werden diese entweder verlost oder nach den Kriterien der Hochschule vergeben.

Schritt 4: Das Beschwerdeverfahren

Wenn das Eilverfahren negativ ausgegangen ist, bespreche ich gemeinsam mit dir, ob ein Beschwerdeverfahren sinnvoll ist. Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten spielen dabei eine Rolle.

Umgekehrt kann auch die Hochschule gegen einen für dich positiven Beschluss Beschwerde einlegen. Das passiert selten, ist aber möglich. In diesem Fall begleite ich dich auch durch dieses Verfahren.

Häufig gestellte Fragen