Die Studienplatzklage
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Hinter einer Studienplatzklage steht oft mehr als nur ein Studienplatz. Es geht um Zukunftspläne, Ziele und den Wunsch, den eigenen Weg weiterzugehen.
Du hast eine Ablehnung von deiner Wunschuniversität für deinen Wunschstudiengang bekommen? Das ist frustrierend, besonders wenn du weißt, dass dieser Studiengang genau das ist, was du dir erträumst. Aber eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Mit einer Studienplatzklage kannst du dich wehren, und das funktioniert öfter, als du vielleicht denkst.
Ich helfe dir dabei, bundesweit.
Was ist eigentlich eine Studienplatzklage?
Wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife hast, hast du einen grundgesetzlich garantierten Anspruch darauf, deinen Wunschstudiengang zu studieren. Nicht irgendeinen, sondern genau den, den du willst. Das steht in Art. 12 Grundgesetz und ist kein frommer Wunsch, sondern echtes Recht.
Das Problem: Hochschulen berechnen jedes Jahr selbst, wie viele Studienplätze sie anbieten. Und diese Berechnung läuft nicht immer korrekt ab. Manche Hochschulen rechnen sich kleiner als sie eigentlich sind, weil weniger Studierende auch weniger Aufwand bedeuten. Das Ergebnis: Du bekommst eine Absage, obwohl eigentlich noch Platz für dich wäre.
Das ist nicht nur ärgerlich, das ist rechtswidrig.
Wie kann ich dir helfen?
Im Rahmen einer Studienplatzklage schaue ich mir zwei Dinge genau an:
Die Kapazitätsberechnung der Hochschule.
Hat die Uni sich zu Unrecht kleingerechnet? Stehen eigentlich mehr Plätze zur Verfügung als angegeben? Wenn ja, versuchen wir, dir einen davon zu holen.Das Auswahlverfahren
Hat die Hochschule beim Auswahlverfahren Fehler gemacht und jemand anderen zu Unrecht vorgezogen? Auch das lässt sich überprüfen und korrigieren. Das betrifft nicht nur NC-Fächer, sondern auch künstlerische Studiengänge und Masterstudiengänge.
Für welche Studiengänge ist eine Studienplatzklage möglich?
Grundsätzlich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge. Besonders häufig sind Humanmedizin und Zahmedizin, aber auch viele andere Studiengänge, z.B.:
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Studienplatzklage Tiermedizin
Tiermedizin ist eines der härtesten Fächer wenn es um die Zulassung geht. Bundesweit gibt es nur fünf staatliche Universitäten, die überhaupt Tiermedizin anbieten, und bewerben kannst du dich nur zum Wintersemester. Das bedeutet: Wenn es nicht klappt, wartest du ein ganzes Jahr. Kein Wunder also, dass viele den Weg über eine Studienplatzklage gehen.
Die Studienplatzklage Tiermedizin ist möglich an:
FU Berlin
Universität Gießen
Tiermedizinische Hochschule Hannover
Universität Leipzig
Ludwig-Maximilians-Universität München
Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt
Bevor es vor Gericht geht, brauchst du einen außerkapazitären Zulassungsantrag an jeder Hochschule, die du verklagen möchtest. Dieser Antrag muss zusätzlich zur normalen Bewerbung gestellt werden, form- und fristgerecht.
Und genau da wird es knifflig. Manche Bundesländer verlangen den Antrag schon zum 15. Januar für das Sommersemester oder zum 15. Juli für das Wintersemester. Das heißt, du musst ihn gleichzeitig mit deiner normalen Bewerbung stellen. Dazu kommen unterschiedliche Formvorschriften je nach Hochschule: Mal läuft es über das Online-Bewerbungsportal, mal über die Website, mal per Post. Ein kleiner Formfehler kann die ganze Klage gefährden.
Ich stelle sicher, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Wie werden die Studienplätze vergeben?Das Zulassungsverfahren in Tiermedizin läuft so:
30 % der Studienplätze gehen an die Abiturbesten (Abiturbestenquote). Der sogenannte NC ist dabei keine feste Grenze, sondern die Durchschnittsnote der zuletzt zugelassenen Bewerberin oder des zuletzt zugelassenen Bewerbers.
10 % werden über die zusätzliche Eignungsquote vergeben, zum Beispiel über den Studierfähigkeitstest (TMS), eine anerkannte Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienst oder einen anerkannten Preis. Welche Kriterien gelten und wie sie gewichtet werden, entscheidet jede Hochschule selbst. Hochschulstart bietet dazu eine Übersicht.
60 % vergeben die Hochschulen im eigenen Auswahlverfahren. Neben der Abiturnote zählen ähnliche Kriterien wie in der Eignungsquote. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Hochschulen.
Vorab werden außerdem Studienplätze für Härtefälle, ausländische Bewerberinnen und Bewerber sowie Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber reserviert.
Mein Rat: Früh informieren
Weil Bewerbungen und Studienplätze in Tiermedizin seit Jahren weit auseinanderfallen, lohnt es sich, sich schon im Bewerbungsverfahren genau zu informieren und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Ich unterstütze dich umfassend bei der Studienplatzklage Tiermedizin. Informier dich gerne über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten, oder melde dich direkt bei mir.
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Der Studiengang Pharmazie gehört zu den medizinischen Studiengängen und erfreut sich seit langer Zeit großer Beliebtheit. Da der Studiengang derzeit an nur 22 Hochschulen angeboten wird, besteht zu jedem Semesterstart ein Konkurrenzkampf um die wenigen und beliebten Studienplätze.
Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt
Auch im Studiengang Pharmazie hat der außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Eine erfolgreiche Klage setzt neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen außerkapazitären Antrag voraus. Einen solchen Antrag musst du an jeder Universität stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. In manchen Bundesländern muss der Antrag bereits zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Das bedeutet, dass du ihn bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen musst. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehe ich dir mit meiner Erfahrung zur Seite.
Ebenfalls Voraussetzung für eine Studienplatzklage im Studiengang Pharmazie ist an einigen Standorten die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule und über die zusätzliche Eignungsquote und damit die Teilnahme an den Studieneignungstests. Das ist jedoch nicht an allen Standorten der Fall. Trotzdem ist es empfehlenswert, dich bereits im Bewerbungsverfahren ausführlich über das Bewerbungsverfahren zu informieren, um dir die besten Chancen zu verschaffen, da Bewerbungen und Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen.
Bewerbung und Zulassungsverfahren
Im Studiengang Pharmazie werden die Studienplätze wie folgt vergeben:
30 % der Studienplätze an die Abiturbesten (AQ), weitere 10 % nach schulnotenunabhängigen Kriterien (ZEQ) und die restlichen 60 % im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Vorabquote
In der Vorabquote werden Studienplätze an Härtefälle, Ausländerinnen und Ausländer sowie Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber vergeben.Abiturbestenquote (AQ)
Nach Abzug der Vorabquote werden 30 % der Studienplätze an die Abiturbesten vergeben. Die Auswahlgrenze wird als NC bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine feste Grenze, sondern um die Durchschnittsnote der zuletzt zugelassenen Bewerberin oder des zuletzt zugelassenen Bewerbers.
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
10 % der Studienplätze werden über die zusätzliche Eignungsquote vergeben. In der ZEQ kann die Note der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt werden. Hauptsächlich wird jedoch nach folgenden Kriterien ausgewählt: Testverfahren wie PhaST (Pharmazeutischer Studierfähigkeitstest), HAM-Nat (Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge) oder TMS (Test für medizinische Studiengänge), anerkannte Berufsausbildung und Berufstätigkeit, anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich sowie anerkannter Preis. Die Hochschulen wählen die Kriterien und deren Gewichtung selbst aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) 60 % der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigen die Hochschulen hauptsächlich: Testverfahren wie PhaST, TMS oder HAM-Nat, anerkannte Berufsausbildung und Berufstätigkeit, anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich sowie anerkannter Preis. Die Hochschulen wählen die Kriterien und deren Gewichtung selbst aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
Ich biete dir eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Pharmazie. Gerne kannst du dich über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten informieren. Ich freue mich auf deine Nachricht.
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Psychologie gehört zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland und ist an vielen Hochschulen stark zulassungsbeschränkt. Da Bewerbungen und Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen, ist der Weg über eine Studienplatzklage für viele Bewerberinnen und Bewerber eine echte Option.
Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt
Auch im Studiengang Psychologie hat der außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Eine erfolgreiche Klage setzt neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen außerkapazitären Antrag voraus. Einen solchen Antrag musst du an jeder Universität stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. In manchen Bundesländern muss der Antrag bereits zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Das bedeutet, dass du ihn bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen musst. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehe ich dir mit meiner Erfahrung zur Seite.
Es ist empfehlenswert, dich bereits im Bewerbungsverfahren ausführlich über das Verfahren zu informieren, um dir die besten Chancen zu verschaffen. Neben der Abiturnote sind im Bewerbungsverfahren inzwischen auch Motivationsschreiben, Interviews bzw. Aufnahmegespräche und Studieneignungstests relevant geworden.
Ich biete dir eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für deinen Wunsch-Studiengang Psychologie.
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Die Studienplatzklage im Studiengang Soziale Arbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Berufsaussichten für Absolventinnen und Absolventen stetig besser werden. Durch die demografische Entwicklung wird der Bereich sozialer Tätigkeiten zu einem immer größeren Beschäftigungsfeld, auch für Akademikerinnen und Akademiker. Zwar stellen immer mehr Hochschulen und Fachhochschulen Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit zur Verfügung, mit den steigenden Bewerberzahlen kann diese Entwicklung aber nicht vollständig mithalten.
Gute Erfolgsaussichten
Eine Studienplatzklage in Sozialer Arbeit läuft im Ablauf ähnlich ab wie in anderen Studiengängen, die Erfolgsaussichten sind hier aber deutlich besser. Das liegt sowohl am Verhältnis zwischen angebotenen Studienplätzen und Bewerberzahlen als auch daran, dass verhältnismäßig wenige Bewerberinnen und Bewerber den Weg über ein Gerichtsverfahren gehen. Häufig gelingt es, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden und dir so ohne gerichtliche Entscheidung zu einem Studienplatz zu verhelfen.
Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt
Auch in Sozialer Arbeit hat der außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Eine erfolgreiche Klage setzt neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen außerkapazitären Antrag voraus. Einen solchen Antrag musst du an jeder Hochschule stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Das bedeutet, dass du den Antrag bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen musst. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Ich sorge dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Eine Besonderheit: Die Bewerbung im Studiengang Soziale Arbeit erfolgt direkt bei den Hochschulen oder Fachhochschulen, nicht über hochschulstart.de. Ich unterstütze dich sowohl bei der Bewerbung als auch bei der Auswahl geeigneter Studienorte.
Ich biete dir eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Soziale Arbeit.
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Für das Jurastudium brauchst du in Deutschland im Grunde nur eine Hochschulzugangsberechtigung. Der NC variiert dabei zwischen 1,6 an Hochschulen wie der FU Berlin und keinen NC-Anforderungen zum Beispiel in Greifswald. Bei einer Studienplatzklage geht es daher meistens nicht darum, ob du studieren kannst, sondern wo.
Auch wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Jura-Studienplatz stetig steigt, sind die Aussichten, einen Studienplatz per Studienplatzklage zu erhalten, sehr gut. In vielen Fällen kommt es zu einem Vergleich mit der Hochschule, was den Vorteil hat, dass du schnell und rechtssicher an deinen Wunschstudienort kommst.
Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt
Auch hier gilt: Neben der normalen Bewerbung musst du an jeder Hochschule, an der du klagen möchtest, einen außerkapazitären Antrag stellen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Das bedeutet, dass du den Antrag bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen musst. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Ich sorge dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Besonderheit: Ortsbindung
Eine Besonderheit bei Jura ist die sogenannte Ortsbindung. Einige Verwaltungsgerichte verlangen, dass du eine besondere Bindung an deinen Wunschstudienort nachweisen kannst, zum Beispiel durch Familie, Partnerschaft oder Arbeit. Die Anforderungen daran unterscheiden sich von Gericht zu Gericht. Ich halte diese Rechtsprechung für problematisch und setze mich dafür ein, dass du sofort an deinem Wunschstudienort klagen und studieren kannst. Ich berate dich, wie du die besten Voraussetzungen für deine Klage schaffst.
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Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge haben in Deutschland nach wie vor eine große Anziehungskraft. Trotz des hohen Andrangs an den Hochschulen sind die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage in BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften sehr gut.
Der NC schwankt an deutschen Hochschulen zwischen 1,5 und zulassungsfreiem Zugang. Es kommt also sehr darauf an, wo du studieren möchtest. Wenn du eine Ortsbindung hast oder einen bestimmten Wunschort, kannst du diesen trotz NC über eine Studienplatzklage erreichen.
Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage ist neben der normalen Bewerbung der außerkapazitäre Antrag bei den gewünschten Hochschulen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Melde dich möglichst frühzeitig bei mir, damit wir gemeinsam alles rechtzeitig einreichen können.
Besonderheit: Ortsbindung und Hochschulauswahl
Empfehlenswert ist die Auswahl von drei bis vier Hochschulen, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass einige Verwaltungsgerichte eine Ortsbindung verlangen, wenn der angestrebte Studiengang anderswo zulassungsfrei angeboten wird. Ich berate dich, welche Hochschulen für deine Klage am sinnvollsten sind und wie du mögliche Ortsbindungsanforderungen erfüllst.
Auch wenn die Klagebereitschaft bei BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften größer ist als in anderen Fächern, sind die Erfolgsaussichten nach wie vor sehr gut. In den meisten Fällen können weitere Studienplätze nachgewiesen werden, die dann vergeben werden.
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Eine Studienplatzklage im Lehramtsstudiengang hat einige Besonderheiten. Die Bewerbung läuft nicht über hochschulstart.de, sondern direkt bei den jeweiligen Hochschulen. Außerdem brauchst du in jedem der gewünschten Teilstudienfächer, also den Unterrichtsfächern und der Erziehungswissenschaft, eine eigene Zulassung. Trotz der vielen Fächerkombinationen stehen nur begrenzt viele Studienorte zur Verfügung.
Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt
Der Ablauf einer Studienplatzklage in Lehramt ist ähnlich wie in anderen Studiengängen. Auch hier ist der außerkapazitäre Antrag der erste wichtige Schritt. Einen solchen Antrag musst du an jeder Hochschule stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Das bedeutet, dass du den Antrag bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen musst. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Ich sorge dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Gute Erfolgsaussichten
Bei Studienplatzklagen in Lehramt kommt es überdurchschnittlich häufig zu einem Vergleich mit der Hochschule. Das bedeutet, dass ein Studienplatz ohne streitige Entscheidung des Verwaltungsgerichts vergeben wird — schnell und unkompliziert.
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Produktbeschreibung
Dein Studiengang ist nicht dabei und du bist dir nicht sicher, ob eine Studienplatzklage bei deinem Wunschstudiengang auch funktioniert? Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage bei jedem Studiengang möglich. Falls du aber noch einmal sichergehen möchtest, schreib mir einfach ganz unverbindlich über das Kontaktformular eine E-Mail. Ich sag dir ehrlich, wie ich die Chancen einschätze.
Wie läuft eine Studienplatzklage ab?
Zunächst wird geprüft, welche Hochschulen und Fristen in Deinem Fall relevant sind. Anschließend erfolgt regelmäßig die Stellung sogenannter außerkapazitärer Zulassungsanträge. Erst danach wird entschieden, ob gerichtliche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind.
Eine Studienplatzklage erfordert immer eine individuelle Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf:
Studiengang
Bundesland
Fristen
Anzahl der Hochschulen
Erfolgsaussichten
Kostenrisiken
Es führt natürlich nicht jede Studienplatzklage zum Erfolg. Wichtig ist deshalb eine ehrliche Einschätzung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie eine transparente Darstellung möglicher Kosten und Risiken.
Im Rahmen eines ersten Gesprächs besprechen wir Deine individuelle Situation, den bisherigen Bewerbungsverlauf sowie mögliche nächste Schritte rund um eine Studienplatzklage. Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten bestehen, Deinen gewünschten Studienplatz doch noch zu erreichen.
Schritt 1: Die Bewerbung
Alles beginnt mit der regulären Bewerbung. Für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie läuft die Bewerbung über das Portal hochschulstart.de der Stiftung für Hochschulzulassung. Für viele andere Studiengänge ebenfalls. Nur in wenigen Fächern bewirbst du dich noch direkt bei der Hochschule.
Die Fristen sind unbedingt einzuhalten:
Sommersemester: 15. Januar · Wintersemester: 15. Juli
Informier dich außerdem, ob du deine Chancen durch Zusatztests verbessern kannst. Der TMS (Test für medizinische Studiengänge), der HAM-Nat, HAM-SJT oder HAM-Man können in bestimmten Studiengängen einen echten Unterschied machen. Ich berate dich gerne dazu.
Schritt 2: Der außerkapazitäre Antrag
Zunächst wird geprüft, welche Hochschulen und Fristen in deinem Fall relevant sind. Parallel zur normalen Bewerbung musst du an jeder Hochschule, an der du klagen möchtest, einen außerkapazitären Zulassungsantrag stellen. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne diesen Antrag ist eine Studienplatzklage nicht möglich.
Die Fristen sind dieselben wie bei der regulären Bewerbung, also 15. Januar bzw. 15. Juli. Formvorschriften unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule: manchmal online, manchmal per Post. Ich sorge dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Wird der Antrag abgelehnt, muss dagegen Widerspruch oder Klage erhoben werden. An einigen Hochschulen ist zusätzlich ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erforderlich, dabei gilt eine Frist von einem Monat. Ich sag dir, wann das nötig ist.
Schritt 3: Das gerichtliche Eilverfahren
Erst nachdem der außerkapazitäre Antrag gestellt wurde, wird entschieden, ob gerichtliche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Das Eilverfahren ist das Herzstück der Studienplatzklage. Dabei beantragen wir beim zuständigen Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Gericht soll feststellen, dass die Hochschule mehr Studienplätze anbieten kann als angegeben, und sie dazu verpflichten.
Wichtig: Der Antrag darf weder zu früh noch zu spät gestellt werden. Zu früh bedeutet, dass das Gericht kein Eilbedürfnis sieht und den Antrag ablehnt. Zu spät kann bedeuten, dass das Gericht für den Studiengang bereits entschieden hat.
Die Gerichte fordern zunächst die Kapazitätsunterlagen der Hochschule an und warten in der Regel den Vorlesungsbeginn ab. Ab dann kann eine Entscheidung zwischen einigen Wochen und dem Ende des ersten Semesters dauern. Geduld ist gefragt.
Das Verfahren endet entweder durch einen Vergleich oder einen gerichtlichen Beschluss. Beim Vergleich bietet die Hochschule freiwillig einen Studienplatz an. Das kommt vor allem in weniger umkämpften Studiengängen vor. In hart umkämpften Fächern muss meist der Beschluss abgewartet werden. Stellt das Gericht fest, dass noch Plätze vorhanden sind, werden diese entweder verlost oder nach den Kriterien der Hochschule vergeben.
Schritt 4: Das Beschwerdeverfahren
Wenn das Eilverfahren negativ ausgegangen ist, bespreche ich gemeinsam mit dir, ob ein Beschwerdeverfahren sinnvoll ist. Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten spielen dabei eine Rolle.
Umgekehrt kann auch die Hochschule gegen einen für dich positiven Beschluss Beschwerde einlegen. Das passiert selten, ist aber möglich. In diesem Fall begleite ich dich auch durch dieses Verfahren.
Häufig gestellte Fragen
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Ja. Die Studienplatzklage läuft außerhalb des regulären Vergabeverfahrens. Dein NC spielt dabei in der Regel keine Rolle, weil es nicht um die Vergabe vorhandener Plätze geht, sondern um die Überprüfung der Kapazitätsberechnung der Hochschule. Allerdings kann deine Abiturnote bei der Platzvergabe am Ende wieder relevant werden, wenn das Gericht nachberechnete Plätze nach den Kriterien der Hochschule vergibt.
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Nicht zwingend. Die Studienplatzklage richtet sich gegen die Kapazitätsberechnung der Hochschule, nicht gegen das Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Voraussetzung ist aber, dass du einen außerkapazitären Antrag form- und fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule gestellt hast. In manchen Bundesländern ist zusätzlich eine Bewerbung über hochschulstart.de erforderlich. Das klären wir gemeinsam.
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So früh wie möglich. In manchen Bundesländern müssen die außerkapazitären Anträge bereits zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden, also gleichzeitig mit der normalen Bewerbung. Wer diese Fristen verpasst, muss bis zum nächsten Semester warten. Melde dich lieber zu früh als zu spät bei mir.
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Im Eilverfahren können wenige Wochen bis einige Monate vergehen. Die meisten Gerichte warten den Vorlesungsbeginn ab und entscheiden dann innerhalb der ersten zwei bis vier Vorlesungswochen. Muss das Hauptsacheverfahren entschieden werden, kann es bis zu zwölf Monate dauern. In der Regel hat aber schon der Eilantrag Erfolg.
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Wenn das Gericht nachberechnet, dass noch außerkapazitäre Studienplätze vorhanden sind, diese aber nicht für alle erfolgreichen Klägerinnen und Kläger reichen, werden die Plätze oft verlost. Du hast also eine Chance, aber keine Garantie. Einige Gerichte wenden stattdessen die Kriterien der Hochschule an.
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Nein. Alles läuft per E-Mail, Telefon oder Videocall. Du musst nicht persönlich erscheinen.
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In der Regel nicht. Weder deine Professoren noch deine Kommilitonen erfahren normalerweise, wie du deinen Studienplatz bekommen hast. Du darfst durch eine Studienplatzklage auch in keiner Weise schlechtergestellt werden.
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Ja, und das ist sogar empfehlenswert, weil es deine Chancen erhöht. Je mehr Hochschulen du einbeziehst, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine davon einen Fehler in der Kapazitätsberechnung gemacht hat.
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Die Kosten setzen sich aus meinem Honorar und den Gerichtskosten zusammen.
Mein Honorar:
Außerkapazitäre Zulassungsanträge kosten 140,00 EUR pauschal je Hochschule.Die Studienplatzklage selbst kostet 1.000,00 EUR für die erste Hochschule und 890,00 EUR für jede weitere. Sollte eine mündliche Verhandlung stattfinden, wird zusätzlich ein Stundenhonorar von 250,00 EUR berechnet. Die genauen Details besprechen wir aber noch einmal und findest du auch in meiner Honorarvereinbarung.
Gerichtskosten:
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, den das Gericht selbst festsetzt. Der Streitwert liegt je nach Verwaltungsgericht meist zwischen 2.500 und 5.000 EUR pro Studienplatz. Bei einem Streitwert von 2.500 EUR betragen die Gerichtskosten im Eilverfahren ca. 121,50 EUR, bei einem Streitwert von 5.000 EUR ca. 181,50 EUR.Wer zahlt was:
Im Erfolgsfall übernimmt die Hochschule in der Regel die Gerichtskosten sowie die gesetzliche Anwaltsvergütung nach RVG. Dein Honorar bei mir wird nach meiner Honorarvereinbarung berechnet und kann von der gesetzlichen Vergütung abweichen. Im Falle des Unterliegens trägst du die Gerichtskosten sowie deine eigenen Anwaltskosten. -
Das hängt von deinem Vertrag ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken verwaltungsrechtliche Streitigkeiten ab, aber nicht alle. Schau in deine Versicherungsbedingungen oder frag direkt bei deiner Versicherung nach.
Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen erstatten in der Regel nur die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nicht ein darüber hinausgehendes Pauschalhonorar. Das bedeutet, dass ein Teil meines Honorars möglicherweise nicht von der Versicherung übernommen wird und du die Differenz selbst trägst. Wie hoch diese Differenz ist, hängt vom Streitwert und dem konkret festgesetzten RVG-Satz ab. Ich helfe dir gerne dabei, das im Vorfeld einzuschätzen. -
Ja, grundsätzlich schon. Der Weg, wie du deinen Studienplatz bekommen hast, hat keinen Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch. Entscheidend ist, dass du ordnungsgemäß immatrikuliert bist.